Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO§ 126 Bindung des Truppendienstgerichts
Stand: 13.04.2025
Wird die Sache an ein Truppendienstgericht zurückverwiesen, ist es an die rechtliche Beurteilung gebunden, die der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Grunde liegt.
Wird zitiert von 66 Entscheidungen zu § 126 WDO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 28.10.2021 – 1 WRB 2/21Keine Rechtswidrigkeit des Dienstausübungs- und Uniformtrageverbots nach Einleitung eines gerichtlichen DisziplinarverfahrensZitiert von 14
- BVerwG, 09.10.2019 – 2 WDB 3/19Vorläufige Dienstenthebung wegen Verletzung der MäßigungspflichtZitiert von 27
- BVerwG, 07.12.2006 – 2 WDB 3.06Zitiert von 5
- BVerwG, 08.05.2023 – 2 WDB 13/22 · Leugnung und Verharmlosung des HolocaustZitiert von 15
- BVerwG, 03.04.2023 – 2 WDB 3/23Erfolglose Beschwerde gegen die Einbehaltung eines Teils der DienstbezügeZitiert von 3
- BVerwG, 15.08.2023 – 2 WDB 1/23Zur Rechtmäßigkeit von Nebenentscheidungen nach § 126 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 WDOZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- OVG Saarland, 08.01.2026 – 6 B 137/25Zitiert von 1
- VG Wiesbaden, 16.04.2025 – 28 L 149/24.WI.DZitiert von 3
- BVerwG, 10.02.2025 – 2 WDB 4/24Unverhältnismäßige Dauer einer Anordnung der hälftigen Einbehaltung von DienstbezügenZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 126 WDO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.